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15/05/2009

Im Visa – Wirrwarr.

Im Mai letzten Jahres wurden ukrainische Arbeitsmigranten wegen angeblicher Verstöße gegen die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland von der Bundespolizei deportiert

von Bjoern Jungius

a) Der Vorfall

Am 26.05.2008 um 06.10 Uhr morgens werden die Passagiere eines polnischen Reisebusses in der Nähe von Görlitz einer Kontrolle durch die Bundespolizei unterzogen.  Unter den Reisenden befindet sich eine Gruppe ukrainischer Arbeitsmigranten. Die Ukrainer sind auf der Heimreise; sie kommen aus Spanien, wo sie knapp drei Monate lang legal als Erntehelfer gearbeitet haben. Bei der Kontrolle der Reisepässe stellen die Bundespolizisten zur Überraschung der Betroffenen fest, dass angeblich keiner der Ukrainer über ein gültiges Visum verfüge, welches zur Transitreise durch die Bundesrepublik Deutschland berechtigt hätte.

Bei den in den ukrainischen Pässen befindlichen Visa handelt es sich um Schengen-Visa der Kategorie „D“ – diese Art von Visum berechtigt lediglich zur einmaligen Durchreise durch die Schengen-Staaten in den Zielstaat (also zur Busreise von der Ukraine nach Spanien), nicht jedoch zur Rückreise durch die Schengen-Staaten in das Herkunftsland. Infolge des festgestellten Verstoßes gegen die deutschen Einreisebestimmungen werden die Ukrainer zum Verlassen des Busses aufgefordert. Der zuständige Polizeiführer der Bundespolizeidirektion Pirna entscheidet „nach Prüfung des vorliegenden Sachverhalts“, alle Ukrainer auf dem Luftweg in die Ukraine „zurückzuschieben“. Am Nachmittag wird die Gruppe dem Haftrichter im Amtsgericht Görlitz vorgeführt; dieser ordnet eine befristete Haft zur „Sicherung der Zurückschiebung“ an. Um die Begleichung der durch die Deportation entstehenden Kosten (Haftkosten, Fahrtkosten, Dolmetscherkosten, Flugkosten, Personalkosten) zu gewährleisten, wird jedem der Betroffenen von dem in seinem Besitz befindlichen Bargeld eine Sicherheitsleistung von bis zu 1000 € eingezogen, ein großer Teil des in drei Monaten harter Feldarbeit verdienten Geldes. Darüber hinaus wird jeder von ihnen mit einer  Wiedereinreisesperre in den Schengen-Raum belegt. Am Folgetag, den 27.05.2008 werden die Ukrainer von Berlin-Tegel aus mit dem Flugzeug nach Kiew abgeschoben.

b) Das Widerspruchsverfahren

Am 22.06.2008 legen die Betroffenen Widerspruch gegen die Verfügung zur Zurückschiebung ein. Ziel des Widerspruchverfahrens ist eine Befristung der Wiedereinreisesperre ab sofort

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